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13.05.2008

Krankenhauseelsorge kann von allen Patientinnen und Patienten und von ihren Angehörigen sowie vom Krankenhauspersonal in Anspruch genommen werden - unabhängig davon, ob sie zu einer Kirche gehören oder nicht. Krankenhausseelsorge passiert unabhängig von der Rechtsform der jeweiligen Klinik. Bereits bei der Aufnahme in die Klinik können Patienten angeben, dass sie den Besuch einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers während ihres Krankenhausaufenthalts wünschen. Außerdem können sie jederzeit die Krankenhausseelsorgerin oder den Krankenhausseelsorger über das Krankenhauspersonal informieren. In vielen Kliniken wird in den Patientenbroschüren und in Aushängen auf die Angebote der Krankenhausseelsorge hingewiesen.